Das gesellschaftliche Arbeitsleben kam heuer vielen Unternehmen zu kurz. Nicht nur Betriebsausflüge mussten ausfallen, sondern auch die Weihnachtsfeiern. Aus diesem Grund gilt heuer eine besondere Regelung: Der Arbeitgeber kann im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu Euro 365,00 an seine Arbeitnehmer abgeben, wenn dieser Freibetrag noch nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Diese Gutscheine sind dann steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Lesen dazu bitte weiter.
1. Ausgangssituation Wachsende Unternehmen sehen sich oft unerwartet mit einem plötzlichen Geschäftseinbruch konfrontiert: Umsatz und Gewinne steigen nicht mehr wie erwartet, es droht eine Krise (Eintritt in die Verlustzone) – ein Phänomen, das auch als stall-out bezeichnet wird. Ein stall-out tritt ein, wenn der Wachstumsmotor, welcher ein Unternehmen erfolgreich gemacht hat, nicht mehr funktioniert.