Alle Jahre wieder ist es am 32. Dezember zu spät. Viele Unternehmer haben tagesaktuelle Zahlen von Ihrem Unternehmen und wissen schon recht genau, was "unterm Strich" rauskommen wird. Allen anderen bieten wir an, gemeinsam zu erarbeiten, wie der Gewinn 2023 aussehen könnte und was das steuerlich bedeuten wird.
Seit 1.1.2020 werden Briefe von Bundesbehörden und Gerichten über das Unternehmerserviceportal zugestellt. Diese Briefe gelten als zugestellt auch wenn Sie davon gar nichts wissen. Bitte lesen Sie im Folgenden wie das sein kann und was dabei zu tun ist: