Insofern Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit eingeführt haben oder es planen, sind folgende Zeilen für Sie wichtig:
Zur Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe ist erforderlich, dass die tatsächlichen Abrechnungsdaten bis zum 28. des Folgemonats in Form einer Abrechnungsdatei per eAMS übermittelt wird.