Alle Jahre wieder ist es am 32. Dezember zu spät. Viele Unternehmer haben tagesaktuelle Zahlen von Ihrem Unternehmen und wissen schon recht genau, was "unterm Strich" rauskommen wird. Allen anderen bieten wir an, gemeinsam zu erarbeiten, wie der Gewinn 2023 aussehen könnte und was das steuerlich bedeuten wird.
Die Regelungen betreffend der Versendung von Waren im EU-Raum werden mit 1.7.2021 grundlegend geändert. Lieferschwellen werden abgeschafft - dafür gibt es eine neue Meldepflicht im "EU-One-Stop-Shop". Bitte lesen Sie im Folgenden mehr dazu: