Krypto-Assets erfreuten sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Grund genug für die Regierung im Zuge der aktuellen Steuerreform Gewinne daraus vermehrt zu besteuern. Wir verraten Ihnen kurz zusammengefasst die geplanten wesentlichen Neuerungen:

Der Energiekostenzuschuss kann für Unternehmen interessant sein, die im Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 im Vergleich zum Vorjahr eine Energiekostensteigerung (Stufe 1 - Strom, Ferngas, Treibstoffe) von mindestens EUR 6.666 haben.
Achtung: Ohne Voranmeldung können Sie später keinen Förderantrag stellen!