Das Erbrecht 2017 beinhaltet vor allem wesentliche Neuerungen im Bereich des Pflichtteilsrechtes, der Schenkungsanrechnung und der Stärkung des gesetzlichen Erbrechtes des Ehegatten. Völlig neu ist die Abgeltung von Pflegeleistungen naher Angehöriger. In der Folge übermitteln wir eine auszugsweise Kurzzusammenfassung. Um künftig sein Vermögen letztwillig bestmöglich zu vermachen und um seinen wahren letzten Willen gesichert zu.
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