Sie wurden sicher von mehreren Seiten über das Home-Office-Paket der Regierung informiert. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, fassen wir die wichtigsten Pflichten für Sie als Dienstgeber ab 01.07.2021 zusammen.
Ab dem 1. Juli müssen Wahlärzte bezahlte Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übermitteln, wenn Patienten dies wünschen. Diese Änderung bedeutet, dass Patienten ihre Wahlarztrechnungen nicht mehr selbst bei der Krankenkasse zur Refundierung einreichen müssen. Die Übermittlung der Informationen erfolgt jedoch nur mit Zustimmung der Patienten.