Bitte nicht vergessen:
Unternehmer müssen den Jahresbeleg (=Monatsbeleg Dezember) am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen und nach Ausdruck aufbewahren.
Bereits im April hat die Politik eine schnelle Hilfe für die gestiegenen Energiekosten kleinerer Unternehmen versprochen: unbürokratisch und schnell - man entschuldige den Zynismus - gibt es im Unternehmerserviceportal Monate später nunmehr die Möglichkeit, zumindest einmal einen Antrag zu stellen....