Keine Sekunde zu früh hat sich die Regierung entschlossen, Corona-Prämien an Mitarbeiter steuerfrei zu stellen. Ein Gesetz gibt es dazu freilich noch nicht. Das Protokoll des Nationalrates lässt allerdings folgendes erwarten:

Mittlerweile gehört es schon zur jährlichen Buchhaltungsroutine:
Wie in den Vorjahren ist auch heuer wieder der Jahresbeleg 2021 (= Monatsbeleg Dezember) Ihrer Registrierkasse bis spätestens 15. Februar 2022 mittels BMF- Belegcheck App zu überprüfen und an das Finanzamt zu übermitteln. Warum? Zur Gewährleistung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse.