Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!
Mit 1.3.2017 wurden die bisher bestehenden vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes zu einer Pauschalvariante in Form des „Kinderbetreuungsgeld-Kontos“ zusammengeführt.